Aus der Geschichte der Siebenbürger Sachsen

  • 1141 - 1162

Unter der Regierung des ungarischen Königs Geisa II. werden überwiegend fränkische Siedler als „Entwicklungshelfer" in die Hermannstädter Provinz gerufen.

 

 

Die Siebenbürger Sachsen sind wie die Schlesier oder Mecklenburger ein deutscher Neustamm, der im Zuge der mittelalterlichen deutschen Ostkolonisation aus Siedlern westdeutscher Herkunft entstanden ist. Ältere Urkunden erwähnen unter ihnen auch Flamen und Wallonen. Sie selbst nannten sich Deutsche. Die Bezeichnung „Sachsen" gaben ihnen ihre neuen Nachbarn, die Ungarn, obwohl aufgrund ihrer Mundart gefolgert werden kann, dass der größere Teil von ihnen aus dem Gebiet um Rhein und Mosel zwischen Westerwald und Luxemburg, Mainz und Köln stammt.

 

 

 

 

König Béla III.
  • 1186

Der Papst bestätigt die Errichtung der Hermannstädter Propstei.

König Bela III. beziffert in einem Brief, der in Zusammenhang mit der Werbung des ungarischen Königs um eine französische Königstochter geschrieben wird, die Einkünfte, die er von den „Gastsiedlern des Königs jenseits der Wälder" bezieht, auf jährlich 15.000 Silbermark, was für die Zeit eine bedeutende Steuerleistung darstellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  • 1211 - 1225

Der Deutsche Ritterorden errichtet im Burzenland Burgen und gründet Dörfer.

 

 

 

Goldener Freibrief "Adreanum".

     

     

     

     

    • 1224

    „Goldener Freibrief" (Andreanum) für die Deutschen der Hermannstädter Provinz, in dem die Rechte und Pflichten der deutschen Ansiedler festgelegt werden.

    Zu ihren wichtigsten Privilegien gehörten die freie Richter- und Pfarrerwahl, die Gerichtsbarkeit nach eigenem Gewohnheitsrecht, Zollfreiheit, freie Märkte usw. Im Gegenzug verpflichteten sich die Kolonisten - Bauern, Handwerker und Bergleute - dem König einen Jahreszins zu entrichten sowie Kriegsdienst zu leisten. Die zum Schutz ihrer Wohnstätten errichteten Wehrkirchen und Kirchenburgen prägen auch heute noch das siebenbürgisch-sächsische Siedlungsgebiet.

     

     

    • 1241

    Erste Verwüstung Kronstadts durch die Mongolen.

     

     

    • 1421

    Erster Türkeneinfall im Burzenland, Kronstadt wird zerstört und der Stadtrat gefangen genommen.

     

     

    • 1486

    König Matthias Corvinus bestätigt die Einheit aller Sachsen (Universitas Saxonum) auf Königsboden.

     

     

     

    • 1498

    Die Kronstädter übernehmen endgültig die Grundherrschaft Törzburg und damit den Schutz des dortigen Passes.

     

    • 1526

    Schlacht bei Mohács; die Türken erobern die Ungarische Tiefebene.

     

    Nach der Zerschlagung des mittelalterlichen Ungarn durch die Osmanen (1526) entstand das unter türkischer Oberhoheit stehende Fürstentum Siebenbürgen, in dem die den Landtag bildenden drei „ständischen Nationen“ (Landstände) des Adels, des ungarischen Stammes der Szekler und der Sachsen eine starke Stellung hatten, denn sie wählten den Fürsten und beschlossen die entscheidenden Gesetze. In diesem Landtag bildeten die Siebenbürger Sachsen das bürgerlich-freibäuerliche Element. Auf ihrem Gebiet, dem „Königsboden“, besaßen sie bis zum Jahre 1867 autonome Rechte, wie zum Beispiel Selbstverwaltung mit Deutsch als Amtssprache, ihrem „Eigenlandrecht“ (1583-1853) und anderes mehr.

    • 1543  

    Johannes Honterus setzt die Reformation in Kronstadt und im Burzenland durch.

     

     

    • 1547

    „Kirchenordnung aller Deutschen in Sybembürgen"; die Sachsen werden geschlossen lutherisch.

     

    • 1557 - 1568

    Verwirklichung einer religiösen Toleranz in Siebenbürgen.

     

     

     

    • 1572

    Die Sachsen nehmen das Augsburger Glaubensbekenntnis an, Birthälm wird Sitz des lutherischen Bischofs.

     

    Die Siebenbürger Sachsen waren im Zuge der Reformation geschlossen lutherisch geworden. Da die übrigen Nationen Siebenbürgens anderen Glaubensbekenntnissen zugehörten, deckten sich bei den Siebenbürger Sachsen nationale Zugehörigkeit, Muttersprache und Konfession weitgehend. Nach Aufhebung der Teilautonomie der Siebenbürger Sachsen durch den ungarischen Reichstag (1868/76) ging die Führung dieser Gruppe zu einem großen Teil auf die evangelische Kirche über. Diese blieb bis zum Jahre 1948 Trägerin eines unter großen finanziellen Opfern aufrechterhaltenen mehrstufigen Schulwesens mit deutscher Unterrichtssprache.

    • 1583

    Einführung des Eigen-Landrechts der Siebenbürger Sachsen, das bis zur Einführung des österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (1853) gilt.

     

    Als oberstes Verwaltungs- und Rechtsgremium fungierte seit 1486 die "Sächsische Nationsuniversität". Zusammen mit dem seit 1583 geltenden Eigen-Landrecht bildete sie die Basis der spezifischen Form der siebenbürgisch-sächsischen Selbstverwaltung. Zur politischen Selbständigkeit gesellte sich im 16. Jahrhundert dank des geschlossenen Übertritts der Siebenbürger Sachsen zum lutherischen Glauben die Unabhängigkeit ihrer Evangelischen Kirche Augsburger Bekenntnisses.

     

     

     

    In einem durch eine rote Binde quergeteiltem Schilde oben in blau einenhalben schwarzen Adler, begleitet von Sonne und Mond; unten in Gold sieben rote Burgen.

    Das Wappen von Siebenbürgen trat um 1590 zum erstem Mal in der hier abgebildeten Form auf (Fürstenzeit Siebenbürgens).
    Es wurde als Landeswappen Siebenbürgens durch das Diplom der Kaiserin und Königin Maria Theresia im Jahr 1765 bei der Erhebung des Fürstentums zum Großfürstentum endgültig festgelegt.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    • 1612

    In der Schlacht bei Marienburg gegen den tyrannischen Fürsten Gabriel Báthory fallen der Kronstädter Stadtrichter Michael Weiß, sowie rund 300 Kronstädter Bürger, darunter 22 (anderen Quellen zufolge: 39) Gymnasiasten (sogenannte „Studenten"), aber auch zahlreiche Bauern aus den Burzenländer Gemeinden.

     

     

     

    Seit 1568 herrschte in Siebenbürgen Religionsfreiheit. Volksschulen sind in Siebenbürgen bereits im 14. Jahrhundert belegt, zu Beginn des 16. Jahrhunderts hatte fast jede siebenbürgisch-sächsische Gemeinde ihre Schule. 1541 wurde das erste Gymnasium gegründet (in Kronstadt), 1722 die allgemeine Schulpflicht eingeführt. Jahrhunderte lang gelang es den Siebenbürger Sachsen allen Kriegswirren und politischen Verwerfungen zum Trotz, die Struktur ihres Gemeinwesens zu bewahren.

     

     

     

     

    • 1687

    Nach der Befreiung Ofens (heute Teil von Budapest) besetzen österreichische Truppen Siebenbürgen.

     

     

     

    •  21. April 1689

    Großer Brand Kronstadts, Anlass der Namensänderung der Marienkirche, die nun „Schwarze Kirche“ heißt.

     

    • 1734

    Die ersten Evangelischen aus Innerösterreich werden nach Siebenbürgen zwangsumgesiedelt.

     

     

     

    • 1742

    Die ersten Evangelischen aus Südbaden (Markgrafschaft Baden-Durlach) wandern nach Siebenbürgen ein.

     

     

    • 1774 - 1787

    Samuel von Brukenthal, Berater der Kaiserin Maria Theresia, ist Gubernator von Siebenbürgen.

     

     

    • 1845

    Gründung des Siebenbürgisch-Sächsischen Landwirtschaftsvereins; Einwanderung von Württembergern.

     

     

    • 1848

    Die Wiener Märzrevolution greift auf Siebenbürgen über; Rumänen und Sachsen bleiben kaiserlich; Bürgerkrieg.

     

     

     

    • 1863

    Hermannstädter Landtag; Rumänen und Sachsen beschließen Reformen.

     

     

    • 1867

    Österreich-ungarischer Ausgleich; Siebenbürgen ist nicht mehr Kronland, sondern Teil der ungarischen Reichshälfte.

    Der Sitz des „Sachsenbischofs" wird von Birthälm nach Hermannstadt verlegt.

     

    • 1872

    Hermannstädter Landtag; Rumänen und Sachsen beschließen Reformen.

    Erster Sachsentag in Mediasch.

     

     

     

    Die 1867 erfolgte Gründung der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie brachte das Ende der Existenz der Siebenbürger Sachsen als gleichberechtigte ständische Nation in Siebenbürgen. Mit der Auflösung der Nationsuniversität verloren sie die politische Grundlage ihrer Autonomie.

     

    • 1876

    Endgültige Aufhebung des Königsbodens, neue Verwaltungseinteilung.

     

     

    Wappen der k.u.k. Monarchie („kaiserlich – königlich“) – rechter Hand, als drittes von oben gezählt ist das Wappen Siebenbürgens. Die 1867 erfolgte Gründung der österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie brachte das Ende der Existenz der Siebenbürger Sachsen als gleichberechtigte ständische Nation in Siebenbürgen. Mit der Auflösung der Nationsuniversität verloren sie die politische Grundlage ihrer Autonomie.

     

     

     

     

    • 1914

    Beginn des Ersten Weltkrieges.

     

     

     

    • 1918

    Kriegsende; in den Karlsburger Beschlüssen erklären die Rumänen Transsilvaniens den Anschluss an Rumänien und sichern den Minderheiten Rechte zu („die volle nationale Freiheit für alle mitwohnenden Völker").

     

     

    • 8. Januar 1919

    Der sächsische Zentralausschuss erklärt ebenfalls den Anschluss an Rumänien. (Mediascher Anschlusserklärung der Sachsen).

    Gründung des Verbandes der Deutschen in Rumänien.

     

     

     

    Nach dem Zusammenbruch der Donaumonarchie votierten Siebenbürger Sachsen und Banater Schwaben im Jahre 1919 für den Anschluss an das Königreich Rumänien. Der neue rumänische Staat machte nicht alle den Minderheiten gegebenen Versprechungen der sogenannten "Karlsburger Beschlüsse" vom 1.12.1918 wahr. Im Zuge der 1921 eingeleiteten rumänischen Agrarreform verloren die – als Stiftung noch existierende - Sächsische Nationsuniversität und die Evangelische Kirche große Teile ihres Grundbesitzes. Der den Minderheiten zugesagte muttersprachliche Unterricht wurde durch die Einführung rumänischsprachiger Pflichtfächer reduziert, der Zugang nichtrumänischer Studenten zu den Universitäten erschwert. Versuche der rumänischen Regierung, den "numerus clausus valachicus" auch in der Wirtschaft einzuführen, scheiterten nach Protesten aus dem Ausland. Dank der vergleichsweise demokratischen politischen Rahmenbedingungen - eine politische Vertretung im Parlament, eine freie Presse - war es der deutschen Minderheit jedoch möglich, ihre Rechte einzufordern und gegebenenfalls zu verteidigen.

    • 1921

    Erste Agrarreform in Siebenbürgen.

     

     

    • 1923

    Die deutschen Abgeordneten lehnen die neue Verfassung ab, weil Minderheitenrechte nicht aufgenommen wurden.

     

     

    • 1933

    Fünfter und letzter Sachsentag in Hermannstadt.

     

     

    • 1939

    Beginn des Zweiten Weltkrieges; deutsch-rumänisches Wirtschaftsabkommen.

     

     

    • 1940

    Rumänien muss Bessarabien und die Nordbukowina an die Sowjetunion abtreten; durch den Zweiten Wiener Schiedsspruch wird Nordsiebenbürgen Teil Ungarns; General Antonescu übernimmt die Macht; deutsche Militärkommission in Rumänien.

     

     

    Im Anschluss an den deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakt vom 23. August 1939 wurden Deutsche aus den Gebieten Nordbukowina und Bessarabien, die von Hitler in einem geheimen Zusatzprotokoll der sowjetischen Einflusssphäre zugesprochen worden waren, in das damalige Reichsgebiet überführt. Danach vereinbarte Berlin mit der rumänischen Führung auch die Umsiedlung der Deutschen aus der Südbukowina, der Dobrudscha und dem rumänischen Altreich - insgesamt 214.630 Personen.

    Mit dem Anschluss Nordsiebenbürgens an Ungarn aufgrund des sogenannten Zweiten Wiener Schiedsspruchs vom 30.08.1940 wurden 70.000 Deutsche zu ungarischen Staatsangehörigen.

     

     

    • 20. Nov. 1940

    Volksgruppengesetz: erlassen von der rumänische Regierung unter „Führer" Ion Antonescu, wobei der "Deutschen Volksgruppe in Rumänien", der automatisch alle in Rumänien lebenden Deutschen zugerechnet wurden, der Status einer juristischen Person zuerkannt wird. Diese "einseitige politische Festlegung" verbindet die Deutschen Rumäniens "auf Gedeih und Verderb mit dem Geschick des nationalsozialistischen Reiches, dessen Katastrophe daher auch ihr zum Verhängnis werden musste".

     

     

    • 1941

    Rumänien nimmt auf deutscher Seite am Krieg gegen die Sowjetunion teil.

     

     

    • 1942/43

    Zwischenstaatliche Abkommen mit Ungarn und Rumänien über die Einreihung Volksdeutscher in deutsche Militärverbände.

     

    Die wehrfähigen Deutschen aus Nord- und Südsiebenbürgen wurden zur Waffen-SS eingezoge.. Weitere Männer wurden in Einheiten der Wehrmacht, der Organisation Todt sowie in der deutschen Rüstungsindustrie eingesetzt. Rund 15 Prozent von ihnen fielen im Krieg. Von den Überlebenden konnten nur wenige Tausend nach Rumänien zurückkehren, wo sie verhaftet und zum Teil jahrelang in Gefangenschaft festgehalten wurden.

     

     

    • 1944

    23. August - Rumänien kapituliert und erklärt dem bisherigen Verbündeten den Krieg.

    6.-19. September - Evakuierung der Sachsen Nord- und einiger Dörfer Mittelsiebenbürgens; Internierungen in Südsiebenbürgen

     

     

    • 1945

    Ab 11. Januar - Verschleppung Deutscher zur Zwangsarbeit in die Sowjetunion.

    23. März (zweite) Agrarreform, Totalenteignung der deutschen Landwirte.

    8. Mai - Waffenstillstand in ganz Europa.

     

    Für die in Rumänien Zurückgebliebenen begannen Jahre der Entrechtung, Verschleppung und Diskriminierung, die ihren Willen, in den alten Siedlungsgebieten auszuharren, entscheidend geschwächt haben. Die von der Sowjetunion eingesetzten Behörden übten Rache an den Deutschen, denen sie eine Kollektivschuld an der "Teilnahme Rumäniens am antisowjetischen Krieg und der Besetzung Rumäniens durch Nazideutschland" zuwiesen.

    Im Januar 1945 wurde die arbeitsfähige deutsche Bevölkerung Rumäniens - Männer zwischen 17 und 45 und Frauen zwischen 18 und 30 Jahren - zur Zwangsarbeit in die Sowjetunion deportiert. Diese Reparationsverschleppung war von den sowjetischen Besatzern organisiert worden. Rumänische Polizei- und Armeeangehörige wurden an der Durchführung der Aktion beteiligt, nachdem Proteste rumänischer Regierungsvertreter sowie des rumänischen Königs bei den Westalliierten erfolglos geblieben waren. Ungefähr 15 Prozent der insgesamt 75.000 Deportierten kamen dabei ums Leben, viele der Heimkehrer wurden aus der Sowjetunion in die sowjetische Besatzungszone Deutschlands entlassen, andere gelangten in die Westzone bzw. die Bundesrepublik Deutschland sowie nach Österreich.

     

    • 1946

    Gründung der Hilfsstelle (später Hilfskomitee) der Siebenbürger Sachsen und evangelischen Banater Schwaben im Rahmen der Evangelischen Kirche Deutschlands.

     

     

    • 1947

    Friedensvertrag der Alliierten mit Rumänien; König Michael dankt ab; Ausrufung der Volksrepublik.

     

     

    • 1948

    Verstaatlichung der Industriebetriebe.

     

    In den ersten Nachkriegsjahren wurde die deutsche Minderheit in Rumänien in besonderer Weise diskriminiert. Allein die Deutschen verloren alle politischen Rechte; das am 5.02.1945 erlassene Minderheitenstatut, das die Gleichberechtigung aller Staatsbürger ohne Unterschied der Nationalität postulierte, galt für sie nicht. Zwischen 1946 und 1950 besaßen die Rumäniendeutschen kein Wahlrecht. Durch das Agrarreformgesetz vom 23.03.1945 verloren sie ihren landwirtschaftlichen Grundbesitz mit dem gesamten lebenden und toten Inventar. Damit wurde den rumäniendeutschen Bauern - im Jahre 1945 machten sie noch 77 Prozent der gesamten deutschen Bevölkerung aus - ihre selbständige Lebensgrundlage entzogen. Im Jahre 1956 waren nur noch 22 Prozent der Deutschen in der Landwirtschaft tätig. Mit dem Verstaatlichungsgesetz vom 11. Juni 1948 wurden alle privaten Industrie-, Bank- und Gewerbebetriebe Rumäniens in Staatseigentum überführt, im August 1948 wurden die Schulen verstaatlicht - ein schwerer Schlag auch für die Kirchen der Deutschen.

     

     

    • 1949

    Friedensvertrag der Alliierten mit Rumänien; König Michael dankt ab; Ausrufung der Volksrepublik.

     

    Neue Ordnung der Ev. Kirche A.B. in Rumänien, Gründung eines Theologischen Instituts mit Universitätsgrad; Gründung des Verbandes (später Landsmannschaft) der Siebenbürger Sachsen in Deutschland.

     

     

    • 1950

    Die Rumäniendeutschen erhalten das Wahlrecht zurück.

     

    Die geistigen und politischen Eliten der Deutschen wurde nach 1948 ebenso wie die der Rumänien oder Ungarn in Gefängnisse gesperrt oder in Straf- und Arbeitslager verbannt. Im Juni 1951 kam es im Zuge der sowjetisch-jugoslawischen Kontroverse zu einer Umsiedlungsaktion im Banat, bei der auch knapp 10.000 Deutsche in die südrumänische Tiefebene verschleppt wurden. 1952 wurden zahlreiche Städter, darunter auch Deutsche, aus mehreren großen Städten (in erster Linie Kronstadt) zwangsevakuiert.

     

     

    • 1953

    Der Bonner Bundestag beschließt Gesetze über Lastenausgleich und Vertriebene; Siebenbürger Sachsen übersiedeln aus Österreich als Bergarbeiter ins Ruhrgebiet.

     

     

    • 1956

    Rückgabe von Häusern und Höfen an Deutsche.

     

     

    • 1957

    Nordrhein-Westfalen wird Patenland der Siebenbürger Sachsen.

     

     

     

     

    Nach dem Tode Stalins trat in Rumänien auch für die deutsche Minderheit eine Wende zum Besseren ein. Die Zwangslager wurden bis 1964 aufgelöst, die innerhalb Rumäniens Deportierten und Evakuierten durften in ihre Wohnorte zurückkehren, der Großteil der enteigneten Häuser und Höfe wurde an die Betroffenen zurückgegeben. Trotz der Rücknahme der einseitig diskriminierenden Maßnahmen war jedoch nicht zu übersehen, dass die Deutschen in Rumänien in ihrer Substanz schwer getroffen waren. Vieles von dem, was seit Kriegsbeginn geschehen war, ließ sich nicht mehr rückgängig machen: die Trennung zahlreicher Familien infolge Krieg, Flucht und Deportation, die Zerstörung der wirtschaftlichen Existenzgrundlage der Deutschen in Stadt und Land, die soziale Deklassierung, die Zerstörung der gewachsenen dörflichen Gemeinschaften sowie der städtischen Mittelklasse, die Liquidierung eines Teils der rumäniendeutschen Eliten, der Verlust des ethno-kulturellen Identitätsgefühls, die zunehmende Isolierung vom deutschen Sprach- und Kulturraum. Die Rumäniendeutschen waren "vertrieben, jedoch im Vertreibungsland zurückgehalten". Die legale Ausreise aus Rumänien bildete damals aber noch keine realistische Alternative, die Zusammenführung getrennter Familien war bis zum Beginn der 60er Jahre nur in Ausnahmefällen möglich.

     

     

    • 1965

    Ausrufung der Sozialistischen Republik.

    Nicolae Ceauşescu wird Generalsekretär der RKP.

     

     

    • 1967

    Diplomatische Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Rumänien.

     

     

    • 1968

    Gründung des Rates der Werktätigen deutscher Nationalität.

    Aussprache Ceauşescus mit deutschen Intellektuellen.

     

     

    • 1973

    Präsident Ceauşescu empfängt den Vorsitzenden der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen in Deutschland.

     

     

    • 1974

    Gesetz zum Schutze des nationalen Kulturerbes; verschärfte Bestimmungen für Urlauber in Rumänien u. a.

     

     

    • 1978

    Bundeskanzler Schmidt und Präsident Ceauşescu vereinbaren verstärkte Aussiedlung von Deutschen im Rahmen der Familienzusammenführung.

     

     

    • Ab 1981

    Anhaltende Wirtschaftskrise, die zu erheblichen Versorgungsschwierigkeiten führt.

     

     

    • 1989

    Sturz des Diktators Ceauşescu.

    Ende der Alleinherrschaft der Kommunistischen Partei.

    Gründung des Demokratischen Forums der Deutschen in Rumänien

     

    • 7.01.1992

    Nach einer großen Auswanderungswelle werden bei der amtlichen Volkszählung in Siebenbürgen noch 41.400 Deutsche gezählt; 1977 waren es 176.800, 1944 etwa 250.000.

     

     

    • 01.01.1996

    Der Evangelischen Kirche A.B. gehören 17.867 Seelen an; 1978 waren es noch 166.100.

     

     

     

     

    Bibliographie: Ernst Wagner "Geschichte der Siebenbürger Sachsen" – Edition Wort und Welt München, siebente durchgesehene und erweiterte Auflage, 1998.

    Informationen zur politischen Bildung Nr. 222 – Neudruck 1991.