Staatsmann, Sammler und Museumsgründer
29.07.21
Samuel von Brukenthal vor 300 Jahren geboren/Auszüge aus dessen Testament
Der Name des Barons Samuel von Brukenthal dessen 300. Geburtstag am 26. Juli 2021 begangen wurde, ist vor allem durch die Gründung des Museums und der Bibliothek in Hermannstadt in das Bewußtsein der Generationen eingegangen, wie auch Dank seiner politischen Ämter und die als Gubernator Siebenbürgens. Geboren wurde er am 26. Juli 1721 in Leschkirch. Er war der jüngste Sohn der Familie nach seinen beiden Schwestern Rebecca, Anna Catharina und dem Bruder Michael. Er besuchte die Dorfschule, es folgte ein kurzer Aufenthalt in Neumarkt um die ungarische Sprache zu erlernen, dann anschließend das Hermannstädter Gymnasium zu besuchen. Nach dessen Abschluß bewarb er sich 1741 für einen Posten als Kanzleibeamter am Gubernium um nach zwei Jahren 1743 das Studium der Rechtswissenschaften in Halle aufzunehmen. Ein Jahr darauf setzte er ein Studium in Jena fort wo er dieses auch abschließen konnte und in die Heimat zurückkehrte wo er im öffentlichen Dienst in Hermannstadt als Hauptstadt des Fürstentums Siebenbürgen, Ansehen erlangte. Hier heiratete er Catharina Sofia von Klocknern die Tochter einer angesehenen, reichen Familien die ein Haus am Großen Ring besaß und das junge Paar da nach der Hochzeit einziehen konnte. Zwei weitere Häuser besaß die Familie am Kleinen Ring. In die Funktion des ersten Gerichtsschreibers rückte er 1749 auf, um zwei Jahre später Vizenotar zu werden. Er hatte aber ehrgeizigere Anliegen für seinen Aufstieg. 1753 schied er aus diesem Amt und begab sich nach Wien um einen Posten in der Landesverwaltung zu erwerben. Hier hat er sich rasch hocharbeiten können, wurde sogar bei einer Audienz von Kaiserin Maria Theresia empfangen die einen sehr guten Eindruck sich von ihm machen konnte.In folgenden Empfängen konnte Brukenthal Probleme seines Landes und des sächsischen Volkes vortragen. Am 18. Januar 1754 wurde er einer der drei Gubernialsekretäre. Sein Ansehen stieg in den Gunsten der Kaiserin wegen seien gezeigten Kommpetenzen in den politischen Problemen und wurde in den Freiherrenstand erhoben. Trotz Intrigen die gegen ihn aufkamen, wurde er 1765 als Leiter der Hofkanzlei ernannt. 1769 wurde er seitens der Kaiserin als bevollmächtigter Kommisär nach Siebenbürgen entsendet um da einige Tätigkeiten wie den Stand der Grenzregimenter, die Steuerreform, die Amtsgeschäfte in der Verwaltung, Polizeiwesen zu überprüfen. Der hiesige Gubernator Graf Joseph Maria von Auersperg trat aus seinem Amt 1774 zurück da er mehreren Aufgaben nicht nachgekommen war. Brukenthal übernahm seine Aufgaben, wurde allerdings er 1777 als Gubernator von Siebenbürgen seitens der Kaiserin ernannt. Nicht gleiche Anerkennung und Schätzung sollte ihm vom Thronfolger Joseph II. zu Teil werden. Dazu haben auch die Besuche des Kaisers in Siebenbürgen beigetragen. Selbst die Sachsen waren unzufrieden ihre Interessen nicht zufriedenstellend am Hof vertreten zu finden. Bei seiner dritten Reise in Siebenbürgen vertiefte sich die Abneigung zwischen Kaiser Joseph II. und Brukenthal, was zu seiner Entlassung am 7. Januar 1787 führte. Er richtete noch im gleichen Monat darauf eine Bittschrift an den Kaiser, die aber nie beantwortet wurde. Brukenthal ist in die Geschichte Siebenbürgens eingegangen nicht nur als der Gouverneuer, sondern auch als der Förderer der Kultur und Kunst, als Vertreter der Sachsen diese höchste Funktion als ausüben konnte. Sein materielles Erbe legte er in seinem Testament das der Gemeinschaft der er entsprungen war, für die Zukunft dienen sollte. Auszüge daraus sind bezeichnend für sein Denken und Handeln:
„Mitten in dem Wandel der schweren und mühsamen Geschäfte, denen ich nach der weisen und gnädigen Fügung Gottes und nach den Allerhöchsten Befehlen meiner Allergnädigsten Monarchen den beträchtlichen Teil meines Lebens aufgeopfert habe, war die Erinnerung an die Hinfälligkeit und Eitelkeit aller menschlichen Dinge und folglich auch an das mir über kurz oder lang bevorstehenden Ziele meiner Jahre von jeher wirksam genug, mit Ernst an die zeitige Bestellung meines Hauses mich vordenken zu lassen..In dieser Absicht also erkläre ich folgende nach reifer Überlegung bey vollem verstande festgesetzte und in gegenwärtiger Testamentarischen Disposition entworfene Punkte für meinen wahren und wohlbedächtig gefaßten letzten Willen:
Häuser, Gärten und ihre Einrichtungen haben viel Mühe und keinen geringen Aufwand verursacht. Eben dasselbe kann ich auch von den Sammlungen sagen; und vielleicht verdient der darauf gemachte Aufwand von Fleiß und anhaltender Mühe noch mehr in Anschlag zu kommen als die darauf verwendeten Kosten, beydes indessen, Grundstücke als Häuser, Gärten und Sammlungen werden auch in Zukunft keinen geringen Aufwand und viele Mühewaltung erfordern, wenn sie gehörig besorgt und in dem Stand, wie ich sie lasse, erhalten und zum Teil vermehrt werden sollen.
Um also jene vor dem Verfall zu sichern und diesen ihren wahren Werth beyzubehalten, den sie getheilt und zerstückt selbst nicht ohne nachteil des Publici verlieren werden und verlieren müßten, erfordert es die notwendige Vorsicht, daß mein Vermögen unzertheilt und ganz beisammen bleibe. Sie nöthigt mich, daß ich der Liebe zu meinen Anverwandten, die ich alle werth halte, Schranken setze, und mich für die Befugniß bedienen muß, welche mir das Gesetz einräumen, mit meinem Vermögen ungehindert und unbeschränkt verordnen zu können… In dieser gemeinnützigen und patriotischen Absicht, gestützt auf die von Gesetzen mir bewilligten Befugniß, erkläre (ich) dahero und hiemit: daß ich theils aus den schon erwähnten Gründen, theils auch, damit der ererbte, schon in älteren Zeiten geachtete Familien-Nahme in einigem Ansehen erhalten werde, beschlossen habe, mein gesamtes liegendes und fahrendes Vermögen als ein Fidei Comiss auf einen einzigen Erben zu bringen, von dem es immerfort, von einem Einzigen zu einem Einigen fortgepflanzt werden solle, ohne daß irgend einem derselben bis auf die spätesten Zeiten erlaubt sey, eine Aenderung hierin anzuordnen oder vornehmen zu dürfen. Mein Neffe Michael Freyherr von Brukenthal ist bereits in einem Stand, wo er für sich und seine Nachkommen Sorge tragen kann und von mir keiner weiteren Unterstützung bedarf. Die übrigen Söhne meines seligen Bruders sind auch jeder nach seinen Umständen gut versorgt, indessen erhalten sie, nebst den Kindern und Kindeskindern meiner Schwestern weiter unten ihre Legata. Ich ernenne demnach den Enkel meines verstorbenen Bruders Michael von Brukenthal, nämlich den Johann Michael Joseph Freyherrn von Brukenthal, als ältesten Sohn meines Neffen Karl Freyherrn von Brukenthal, zu meinem einzigen Erben, und will, daß bis zu seinem Fünf und zwanzigsten Jahre dessen Vater sein Vormund seyn und das ganze Vermögen verwalten soll...“
Geregelt ist im Testament auch die Erbfolge im Fall des Aussterbens der männlichen Nachfolger der Brukenthals. Außer den Sammlungen sollte das liegende und bewegliche Vermögen auf die Linie von Brukenthals Neffen Johann Michael Soterius von Sachsenheim als Fidei Comiss übergehen. „Ich nehme in diesem Fall von meinem Vermögen aus die Bibliotheque, die Bilder und Kupferstiche, dann die Mineralien, Antiquen und Münzsammlungen, als welche ich hiemit in ihrer Vollständigkeit, zusammen mit dem darzu ausgesetzten Unterhaltungskapital der 36.000 Gulden auf den eintretenden jetzt gemeldeten Fall zum immerwährenden Eigentum des Hermannstädter Evangelischen Gymnasiums ausdrücklich gewidmet, legieret und unwiderruflich geschenkt haben will. Weswegen zur Erhaltung und der Integrität gleich nach meinem Ableben der jedesmalige Stadtpfarrer der Evangelischen Ecclesie in Hermannstadt, samt einem weltlichen Mitgliede des Evangelischen Oberkonsistoriums die Oberaufsicht und Mitdirection darüber führen und darauf Sorge tragen sollen, damit alles genau, meiner dießfälligen Stiftung gemäß beobachtet werden möge...“ Bezüglich des beweglichen Vermögens was verkauft werden kann, bestimmte er: „Da die Bibliotheque, die Bilder- und Kupferstich-, dann die Naturalien-; Mineralien- und Münzensammlungen nach obiger Bestimmung, hingegen mein,Gewehr, das Sächsische, Berliner und Japanische Porzellain und alles übrige dem Universal-Erben als wahres Fidei commissum zufallen und zugehören, so will und verordne ich ausdrücklich, daß sobald obbestimmte Capital der 36.000 Rfl. angelegt seyn wird und aus den abfallenden Interessen ein Bibliothecarius und die übrigen Besorger angestellt werden können, eine schickliche Verfügung getroffen werde, damit der Zugang zur Bibliothek, sowie zu den Bilder-, Mineralien- und Münzen-Sammlungen in meiner eigens und ausdrücklich zu deren Aufbewahrung gewidmeten Hermannstädter Wohnhaus an bestimmten Tägen und Stunden offen gehalten werde...“ Das original des Testamentes aus dem wir diese Auszüge entnahmen, befindet sich im Hermannstädter Staatsarchiv. Samuel von Brukenthal starb am 9. April 1803.
Dieter Drotleff
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