Subventionen für Landwirte
15.04.10
Interview mit Georg Franz, Leiter der Vorortkontrollen-Abteilung bei APIA Kronstadt
Über Agentia de Plati si Interventii pentru Agricultura (APIA), die Agentur für Zahlungen und Interventionen in der Landwirtschaft, werden Subventionen ausgezahlt die aus dem Landesbudget und über den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) finanziert werden. Dipl.-Landwirt GEORG FRANZ (58) leitet bei der APIA-Filiale Kronstadt/Brasov die Dienststelle die die Subventionsanträge vor Ort überprüft. Sie umfasst zur Zeit 15 Mitarbeiter die, laut EU-Reglungen, mindestens zehn Prozent dieser Anträge kontrollieren müssen. Im nachfolgenden KR-Interview erklärt Georg Franz wie es um diese Subventionen steht.
Wer ist berechtigt über APIA Subventionen zu erhalten?
Dazu berechtigt ist derjenige, der den Boden bearbeitet -nicht der Eigentümer und nicht der Verwalter. Jene die ausgewandert sind und jemanden von hier beauftragt haben, sich um ihren Boden zu kümmern, sind nicht berechtigt, solche Zahlungen zu erhalten. Subventionen werden auch an Rechtspersonen (Vereine und Betriebe) ausgezahlt. Jeder Antragsteller muss genau wissen und nachweisen können, wo die Fläche, die er bearbeitet, liegt, und wie groß sie ist.
Gibt es Bestimmungen über die Größe dieser Flächen?
Das Gesamteigentum muss mindestens ein Hektar betragen. Von der Fläche her darf jede Parzelle nicht kleiner als 30 Ar (0,3 ha) sein. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind Weingärten; Obstgärten und Baumschulen die eine Fläche von 0,1 ha haben dürfen. Die Summe sämtlicher Parzellen muss 1 Hektar betragen. Betreffend Maximalfläche gibt es keine Beschränkung.
Wie steht es um die Subventionen für Tierzüchter?
Dazu kann ich nicht viel sagen, weil jedes Jahr die diesbezügliche Gesetzgebung erneuert wird. Bisher galt, dass für Rinder, Schafe und Ziegen jeweils nach der Stückzahl gezahlt wird. Bei den Rindern mussten es mindestens drei Stück sein, die am 31. Januar 2008 alle älter als sechs Monate sein mussten. Bei Schafen und Ziegen handelt es sich nur um Muttertiere – für Schafe lag die Mindestzahl bei 50 Stück; für Ziegen bei 25. Für solche Subventionen muss jedes Jahr ein neuer Antrag gestellt werden.
Wie und wo werden die Anträge gestellt?
Wer bisher keine Anträge gestellt hat, kann zu einer unserer Zweigstellen aus dem Kreisgebiet gehen. Dort ist für jede Ortschaft einer unserer Mitarbeiter zuständig und dort werden auch die Anträge gestellt. Diejenigen, die in den letzten Jahren schon Anträge gestellt haben, bekommen sie bereits vorgedruckt. Sie müssen nur noch eintragen, was sie in diesem Landwirtschaftsjahr anbauen.
Die EU-Regelung sieht vor, dass für 2010 die Zahlungen ab 1. Dezember 2010 bis 30. Juni 2011 getätigt werden. Die Anträge können bis zum 17. Mai abgegeben werden. Für später eingereichte Anträge werden Verzugsabzüge von ein Prozent für jeden Kalendertag berechnet. Nach dem 11. Juni 2010 werden keine Zahlungsanträge für das laufende Jahr angenommen.
Wie hoch sind diese Subventionen?
Das ist sehr unterschiedlich. Die Fläche muss nicht unbedingt bebaut sein. Aber sie muss in guten landwirtschaftlichen und ökologischen Bedingungen gehalten sein. Das heißt, bis zum 1. Juni jedes Jahres, muss sie, wenn es Ackerland ist, entweder gepflügt oder geeggt werden. Unkraut darf dort nicht wachsen – ansonsten entfällt die Subvention. Gerade für Wiesen und Weiden ist die Subvention nicht gering – sie kann in diesem Jahr bis 313 Euro/Hektar erreichen. Wenn man in Betracht zieht, dass zum Beispiel die Subvention für 20 Hektar Wiese, die die evangelische Kirchengemeinde Nussbach im Spätherbst erhalten hat, höher ist als ihr Budget, dann kann man sich ein Bild machen, wie hoch diese Subventionen sind.
Gibt es Bedingungen betreffend die Nutzung dieser Gelder?
Das Geld sollte nur für landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden, selbst wenn das so nicht ausdrücklich vermerkt wird. Es wäre gut, damit auf den Wiesen und Weiden zum Beispiel die Wege neu zu belegen, neue Rohre bei den Wasserstellen zu legen usw.
Wie viele Anträge werden im Kreis Kronstadt gestellt?
Jährlich werden ungefähr von natürlichen und Rechtspersonen in etwa 14.000 Anträge gestellt. Es gibt über 490 Antragsteller die größere Flächen haben, die also über 50 Hektar bewirtschaften. Was spezifisch für unser Gebiet ist, sind die großen Wiesen- und Weideflächen, die so in anderen Teilen des Landes (vor allem im Süden) nicht anzutreffen sind. Zu meinem Erstaunen gibt es noch Leute, die nicht wissen, dass sie einen Antrag für Auszahlung einer Subvention stellen können. Sie erfüllen alle Rahmenbedingungen und haben das trotzdem noch nie gemacht.
Als Dipl.-Landwirt werden Sie wohl nicht nur Büroarbeit verrichten.
Ich wohne in Nussbach/Maierus. Dort habe ich auch eine kleine Farm. Leider habe ich dafür nicht viel Zeit. Den größten Teil meiner Flächen habe ich mit Luzerne besät. Die Luzerne verkaufe ich entweder als Grünfutter am Feld und das mäht sich dann derjenige, der die Luzerne kauft. Oder, wenn ich die Zeit dafür habe, mähe ich selber und verkaufe das Heu.
Herzliche Dank für Ihre Erläuterungen!
Die Fragen stellte
Ralf Sudrigian
Dipl.-Landwirt Georg Franz leitet die Kronstädter APIA-Abteilung für Vorortkontrolle.
Foto: der Verfasser
APIA-Zweigstellen im Kreis Kronstadt
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Poiana Marului – str. Laterala nr. 224; 0268-228.181; poianam.brasov@apia.org.ro
Târlungeni – str. Zizinului nr.2; 0268-365.833; tarlungeni.brasov@apia.org.ro
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Die Kronstädter Wochenschrift "Karpatenrundschau" erscheint als Beilage in der "Allgemeinen Deutschen Zeitung für Rumänien".
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